Amateurrat

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung (Amateurrat)

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Distriktsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des dem DARC korporativ angehörenden Verbandes der Funkamateure in Telekommunikation und Post e. V. (VFDB). Diese üben die Rechte der Mitglieder im Sinne des § 32 BGB aus (Vertreterversammlung).

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: Wahl des Vorstandes, Einrichtung und Einziehung von Planstellen, Bestellung zweier Rechnungsprüfer, Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und des Prüfungsberichtes der Rechnungsprüfer sowie die Entlastung des Vorstandes, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung und des Haushaltsvoranschlags für das kommende Jahr, Beschlussfassung über die Aufnahme korporativer Mitglieder und Genehmigung der mit ihnen getroffenen Vereinbarungen, Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes, Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Ernennung zum Ehrenmitglied, Beteiligung an anderen Vereinigungen und Institutionen, Änderungen der Satzung und des Zwecks des Clubs, Auflösung des Clubs und Verwendung des Clubvermögens, Entscheidung über die Beschlussfassung von Vertretern des DARC e. V. als Mitglieder von Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen der DARC e. V. beteiligt ist, soweit es um die Änderung einer Gesellschaftersatzung oder die Auflösung der Gesellschaft sowie eine Neugründung oder die erstmalige Feststellung einer Gesellschaftersatzung geht.

Die Mitgliederversammlung kann sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Unterstützung von Ausschüssen bedienen.

Zur besseren Kooperation mit dem Vorstand und zur schnelleren Kommunikation untereinander wird ein Amateurratssprecher sowie ein Stellvertreter (Kontaktdaten siehe rechte Spalte) für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Die Mitgliederversammlung tagt in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres. Eine schriftliche Einladung erfolgt durch den Vorstand drei Monate vorher, die Tagesordnung ist einen Monat vorher den Teilnehmern schriftlich bekanntzugeben.

Der Sprecher der Mitgliederversammlung (Amateurratssprecher) hat insbesondere folgende Aufgaben: Förderung der Kooperation und gegenseitige Information von Vorstand und Amateurrat; Einberufung von Versammlungen gemäß § 14 Absatz 2 der Satzung; Bildung von Arbeitsgruppen (AG) zur Vorbereitung der Versammlungen des Amateurrates. (Scheidet der Amateurratssprecher vorzeitig aus, so tritt bis zur Neuwahl der gewählte Stellvertreter an seine Stelle, ersatzweise das älteste Mitglied des Amateurrats.)

Weitere Versammlungen können vom Vorstand oder dem Sprecher des Amateurrats einberufen werden. Sie sind ferner einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Amateurrats schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies verlangt.

Quelle: www.darc.de

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