Behörde legt Tätigkeitsbericht 2016/2017 vor

bundesnetz netz agentur schildAnfang Dezember hat die Bundesnetzagentur ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt. Zum Thema Amateurfunkdienst informiert die Behörde darüber, dass im Jahr 2016 87 Amateurfunkprüfungen veranstaltet und 1042 Amateurfunkzeugnisse erteilt wurden.

Weiterhin hat die Behörde 1832 Amateurfunkzulassungen und weitere Rufzeichenzuteilungen aufgrund von Neuanträgen veranlasst. Im Hinblick auf den entsprechenden Beschluss der Weltfunkkonferenz 2015 wurde die Nutzung des Bereichs 5351,5...5366,5 kHz ermöglicht.

Einen für Amateurfunk weiterhin relevanten Part kann man unter „11. Prüf und Messdienst" vermuten, sehen sich doch viele Amateurfunkstationen mit einem stets höheren Level an Elektromagnetischen Störungen gegenüber. Der Bericht setzt an dieser Stelle jedoch den Fokus mehr auf die messtechnische Verifikation der Versorgungsverpflichtung der mobilen Breitbandversorgung. Demnach will man ab dem 1. Januar 2020 die mobilfunkgestützte Breitbandversorgung auf 97 % Abdeckung der Haushalte in jedem Bundesland anheben. Weiterhin führt der Bericht aus, dass der Prüf- und Messdienst der Behörde bei Großveranstaltungen eine störungsfreie Nutzung des Frequenzspektrums gewährleistet.

Unter dem Stichwort Technische Regulierung geht der Bericht auf Powerline-Technik, zukunftssichere EMV-Normen und kabellose Energieübertragung ein. Darin stellt die Behörde klar, dass die Bundesnetzagentur die Initiativen der Industriebranche zur Bereitstellung modernster PLC-Produkte mit innovativen Störmilderungstechniken unterstützt, um dem Schutz des Funkempfangs Rechnung zu tragen. Bei der Internationale Fernmeldeunion (ITU) beteiligt sich die Behörde zudem an Untersuchungen zu Auswirkungen von PLC auf Funkdienste. Beim Stichwort kabellose Energieübertragung haben sich die Aktivitäten im Bereich der Entwicklung und Bereitstellung internationaler EMV-Normen laut dem Bericht verstärkt. Ergänzende Normen sollen ab Ende 2018 zur Verfügung stehen und bestehende Grenzwertlücken im Bereich von 9 kHz bis 150 kHz schließen.

Der Tätigkeitsbericht kann über den Link www.bundesnetzagentur.de/berichte als PDF-Datei abgerufen werden.

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