Eine erfolgreiche Beschwerde über Funkstörungen

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Man schrieb das Jahr 2014, genauer gesagt dessen August, als über ein breites Spektrum von der Langwelle bis zum oberen Ende des Kurzwellenbereichs Störungen auftraten, die sich in meinem Empfänger als Rauschen, Schnarren und Brummen manifestierten. Das Störsignal hatte seine größte Amplitude bei 7MHz, oberhalb 24MHz nahm sie deutlich ab.

Eine derartige Störung hatte ich zuvor noch nicht erlebt. Frühere Fälle hatten ihre Ursache in Schaltnetzteilen für Halogenbeleuchtung und Billigheimer-DVD-Player, hatten ihr Maximum bei 3MHz und waren bei 7MHz fast nicht mehr zu hören.

Meine Vorgehensweise zum Auffinden von Störungsquellen ist eigentlich immer die gleiche: Ich überlege, wo in meiner Nähe vor kurzem Änderungen stattgefunden haben bzw. gerade stattfinden. Außerdem beobachte ich, ob die Störungen ein zeitlich geregeltes Verhalten aufweisen. Peilversuche mit einem Fuchsjagdempfänger erweisen sich immer dann als erfolglos, wenn das Störsignal, wie in den meisten Fällen, über das Stromnetz verbreitet wird. Man weiß danach allerdings, wo in seinem Haus die Steigleitungen verlaufen.

50m von meinem Standort entfernt hatte gerade ein Ladengeschäft einen neuen Mieter gefunden. Der neue Geschäftsinhaber hat die Beleuchtung des Verkaufsraumes komplett neu installieren lassen. Das Zeitverhalten paßte auch. Wenn die Ladenbeleuchtung ausgeschaltet war, empfing ich keine Störungen. Ganz sicher war ich mir, als die Störungen unerwartet auch an einem Sonntag auftraten und ich den Verkaufsraum hell erleuchtet vorfand. Bis dahin waren seit dem Auftreten der Störungen vier Monate verstrichen.

Zurückliegende Störfälle konnte ich immer selbst und einvernehmlich mit dem Verursacher klären. Ich nahm zu diesem Zweck einen KW-Taschenempfänger mit und bat darum, die Beleuchtung einmal auszuschalten. Wenn dann das Getöse aufhörte und vor allem, wenn es beim Einschalten der Beleuchtung wieder auftrat (voll aufgedrehte Nf überzeugt enorm), gab es keine weiteren Fragen mehr.

Nicht so dieses Mal. Der Ladeninhaber erwies sich als vollständig unkooperativ ("Ist mir doch egal, ob Sie Radio hören können!") und weigerte sich strikt, die Beleuchtung auszuschalten, mit der Begründung dies dauere 5 Minuten und koste zu viel Geld.

So blieb mir nichts anderes übrig, als das zu tun, was sonst nur die Leute machen, die sich von Funkamateuren gestört fühlen: Ich schrieb eine Störungsmeldung an die BNetzA. Als Vorlage diente ein Musterschreiben, welches mir freundlicherweise der DARC-EMV-Referent Ulfried, DJ6AN zur Verfügung stellte.

Nach kurzer Zeit erhielt ich einen Anruf der BNetzA Nordoe (dort saß früher der blaue Briefe verschickende Funkkontrollmeßdienst) zwecks Vereinbarung eines Ortstermins. Die beiden Beamten hörten sich die Störungen an, maßen auch mit einem Spektrumanalyser an meinen Antennen, mußten dann aber unverrichteter Dinge wieder gehen, da sie selbst ungeeignete Antennen mitgebracht hatten. Mit den richtigen Antennen arbeiteten gerade ihre Kollegen an einem anderen Störfall. Zwei Wochen später kam der Meßtrupp erneut, ihm wurde jedoch vom Ladeninhaber der Zutritt verwehrt. Jetzt folgte eine Weile Zuständigkeitspingpong zwischen Ladenmieter und Hausverwaltung,bis im Januar ein dritter Meßeinsatz zustande kam.

Die beiden BNetzA-Beamten begannen ihre Arbeit im Verkaufsraum, während ich am Empfänger saß und per Telefon durchsagte, wann die Störungen präsent waren und wann nicht. Während dieses Meßeinsatzes wurde die Beleuchtung im Verkaufsraum zig Male aus- und wieder eingeschaltet, was übrigens nicht länger dauerte als bei einer einfachen Glühbirne. Nach Abschluß der Messungen im Verkaufsraum erhielt ich zwar kein Meßprotokoll, das befindet sich heutzutage im Speicher des Meßgerätes, mir wurde jedoch ein Maximum von 90dB/Mikrovolt bei 7MHz an der Netzeinspeisung des Ladengeschäfts genannt, was meine Beobachtungen den Frequenzverlauf betreffend bestätigte. Als Störungsquelle wurde eine Reihe von LED-Vorschalt"trafos" (in Wirklichkeit sind das Schaltnetzteile) ermittelt. Da der Elektroinstallateur, der die Beleuchtungsanlage installiert hatte, bei den Messungen anwesend war, gab es auch keine weiteren Diskussionen und Zweifel bzgl. des Sachverhalts.

Dem Geschäftsinhaber wurde danach eine Frist zur Beseitigung der Störungsquellen eingeräumt. Am 16. Februar 1520 UTC, ich war gerade im QSO mit Lars, SM3AVQ, verschwand auf einmal der Störteppich, und ich kann seither endlich wieder Signale unterhalb S9 lesen! Die die Störungen verursachende LED-Beleuchtung wurde allerdings noch nicht durch eine andere ersetzt, sie wird nur nicht mehr eingeschaltet. Mir soll es recht sein.

Inzwischen erhielt ich ein Schreiben der BNetzA Nordoe, in welchem mir mitgeteilt wurde, daß der Ladenbesitzer die Beseitigung der Störungsquellen bestätigt habe und man diesen Störfall schließe, nicht ohne sich für meine Unterstützung zu bedanken.

Ich kann allen, die unter solchen oder ähnlichen Störungen leiden, dringend anraten, ebenfalls eine Störungsmeldung bei der BNetzA einzureichen. Das geht am einfachsten per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wer sich zuvor mit dem EMV-Referat des DARC in Verbindung setzt, bekommt wertvolle Hinweise, wie er seine Störungsmeldung "wasserdicht" abfaßt. Ulfried, DJ6AN hat sich reichlich Zeit genommen, um mit mir sowohl fernmündlich als auch schriftlich alles gründlich abzuklopfen. Es erleichtert und beschleunigt die Arbeit der BNetzA erheblich, wenn man den Ort der Störungen vor Abgabe der Störungsmeldung selbsttätig ermitteln kann.

Eddi DJ6UX