Einzelheiten zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen

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Vfg Nr. 81/2005 geändert durch Vfg Nr. 3/2007 (Inkrafttreten: 1. Februar 2007)

Die schriftlichen Prüfungen werden mit Multiple-Choice-Fragebögen durchgeführt. Als Hilfsmittel dürfen nur das Schreibgerät, ein nicht programmierbarer Taschenrechner ohne Textspeicher und die weiteren bei der Prüfung zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (Formelsammlung) benutzt werden.
Entwurfspapier für Berechnungen wird zur Verfügung gestellt, Sonstige Unterlagen oder Notizblätter dürfen während der Prüfung nicht verwendet werden.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (AFuV) vom 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 242) werden nachfolgend die Einzelheiten zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen von der Bundesnetzagentur festgelegt und veröffentlicht.

Der Inhalt der Verfügung ist in der Anlage nachzulesen.