Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung ist in der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung AFuV) definiert.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach Eingang des notwendigen Formulares und Unterlagen. Außerdem muß der Eingang auf dem entsprechenden Konto erfolgt sein.
Gebührentatbestand | Stand 2023 |
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1.1 | Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV |
71,50€ |
1.2 | Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV | 56,00€ |
1.3 | Durchführung einer Wiederholungsprüfung für die Klasse E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV |
46,00€ |
1.4 | Durrchführung einer Zusatzprüfung für Inhaber der Zeugnisklasse E zum Erwerb einer Prüfungsbescheinigung oder eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV |
41,00€ |
1.5 | Durchführung einer Zusatzprüfung Morsen im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV |
84,00€ |
Zusatzprüfung nach §4 Abs. 3 ist die Aufstockung von Klasse E nach A,
§4 Abs. 5 ist die Zusatzprüfung in Telegrafie.
Eine Lizenzurkunde ist bei Aufstockung bzw Zusatzprüfung als Kopie beizufügen.