Prüfungs- und Teilnahmegebühren

Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Prüfung ist in der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung AFuV) definiert.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach Eingang des notwendigen Formulares und Unterlagen. Außerdem muß der Eingang auf dem entsprechenden Konto erfolgt sein.

  Gebührentatbestand  Stand 2023 
1.1 Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV
71,50€
1.2 Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV 56,00€ 
1.3 Durchführung einer Wiederholungsprüfung für die Klasse E im Rahmen
der §§ 3 bis 7 AFuV
46,00€ 
1.4 Durrchführung einer Zusatzprüfung für Inhaber der Zeugnisklasse E
zum Erwerb einer Prüfungsbescheinigung oder eines Amateurfunkzeugnisses
der Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV
41,00€
1.5 Durchführung einer Zusatzprüfung Morsen im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV
84,00€


Zusatzprüfung nach §4 Abs. 3 ist die Aufstockung von Klasse E nach A,
§4 Abs. 5 ist die Zusatzprüfung in Telegrafie.

Eine Lizenzurkunde ist bei Aufstockung bzw Zusatzprüfung als Kopie beizufügen.

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