Die gesetzliche Seite

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Um sicher zu gehen, daß weltweit die Vereinbarungen über die Durchführung des Funkverkehrs in technischer und betrieblicher Hinsicht eingehalten werden, haben sich alle Länder verpflichtet, eine entsprechende Prüfung für ihre Funker, also auch für die Funkamateure, vorzuschreiben.

Dieses soll garantieren, daß diese vor Inbetriebnahme eines Senders das erforderliche Wissen und Können aufweisen. 

Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, die national, europa- oder weltweit beschlossen worden sind,  regeln den Funkbetrieb in Deutschland und den anderen Ländern.

Das Wissen hierüber und die notwendigen Fertigkeiten müssen also gelernt und bei einer Prüfung, der Amateurfunkprüfung, nachgewiesen werden. 

Diese interessante und faszinierende Freizeitgestaltung steht jedem offen. Der DARC weist den Weg zum Amateurfunk, die Brücke zu einer Welt ohne trennende Grenzen.

Der Ortsverband Hamburg-Alstertal bietet jedes Jahr Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung an. Näheres finden Sie unter dem Menüpunkt „Ausbildung im Ortsverband".