Zulassung zur Prüfung und dem Amateurfunkdienst

Die Zulassung zur Prüfung ist in der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung AFuV) definiert.
Das ausgefüllte "Formblatt zur Beantragung der Zulassung zur Amateurfunkprüfung, der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, der Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder -Genehmigung“ ist an die
Bundesnetzagentur Außenstelle Dortmund, Alter Hellweg 56, 44379 Dortmund
zu richten, zusammen mit einer gut lesbaren Kopie beider Seiten des Personalausweises. Für Ausländer ist eine Kopie des Reisepasses sowie eine Meldebestätigung erforderlich. Mit diesem Formblatt können gewünschte Rufzeichen angegeben werden.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt erst, wenn zuvor die jeweilige Gebühr entrichtet wurde.
Nach Eingang des Antrages erhält der Teilnehmer eine Zahlungsaufforderung. Diese ist vom Antragssteller in Blockbuchstaben und gut leserlich auszufüllen und zu überweisen. Sonst erfolgt keine Einladung zur Prüfung!
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer das Amateurfunkzeugnis, welches nur eine Bescheinigung der erfolgreichen Prüfung ist. Diese erlaubt aber noch keine eigene Aussendung im Amateurfunk.
Dieses Formblatt ist im Anhang hinterlegt.
Die Teilnehmer unseres Kurses erhalten den Antrag durch den Ausbildungsleiter, der auch den Versand an die BNetzA übernimmt.

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